Wann ist eine Marktwertschätzung einer Immobilie sinnvoll?

Die Gründe für eine Marktwertschätzung können vielfältig sein. Erfahren Sie, wann sich eine Liegenschaftsbewertung lohnt.

Die häufigsten Gründe für das Erstellen eines Bewertungsgutachten sind:

 

Marktwertschätzung bei Finanzierungen (Kauf oder Hypothekarerhöhung)

Im Rahmen einer Neufinanzierung (Liegenschaftskauf) oder einer Hypothekarerhöhung (z.B. bei Umbau) verlangen Banken i.d.R. eine aktuelle Marktwertschätzung.

Insbesondere wenn umfassende Investitionen getätigt werden sollen und eine Aufstockung der Hypothek gewünscht ist, verlangt die Bank oftmals eine Projektbewertung.
Beim Projektwert handelt es sich um den Marktwert der Liegenschaft nach Umbau / nach erfolgter Sanierung oder Erweiterung. Hierfür empfiehlt sich einen Bewerter beizuziehen, der über das entsprechende bauliche Know-how verfügt.

 

Marktwertschätzung bei ehe- oder erbrechtlichen Auseinandersetzungen

Bei güterrechtlichen Auseinandersetzungen, Scheidungen oder Todesfall verlangt der zuständige Notar / Anwalt grundsätzlich ebenfalls eine Marktwertschätzung.

Auch bei familieninternen Regelungen (z.B. Übernahme der Liegenschaft durch eines der Kinder)
ist eine Bewertung sinnvoll. Ggf. noch in Kombination mit der Errichtung eines Wohnrechtes oder einer Nutzniessung. Diese wertbeeinflussenden Komponente sind bei einer Marktwertschätzung ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Marktwertschätzungen bei Verkauf

Soll eine Liegenschaft veräussert werden, lohnt es sich ebenfalls den Marktwert der Liegenschaft zu ermitteln. Dieser Wert dient im Verkaufsprozess als Verkaufsrichtpreis.

 

Jährlich erstellen unsere ausgebildeten Schätzungsexperten ca. 200 Bewertungsgutachten im Kanton Bern. Wir bewerten Wohnhäuser, Stockwerkeigentum, Bauland, Gewerbe- und Industriebauten, Baurecht sowie Liegenschaft mit einer Wohnrechts- oder Nutzniessungsbelastung.